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Samstag, 20. April 2024

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

(1) Die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Schilling Fremdsprachen (im Folgenden 'SF' genannt) über die Erteilung von Einzel –oder Gruppenunterricht gegenüber Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Sofern besondere vertragliche Bedingungen für bestimmte Geschäfte vereinbart wurden, gelten diese ergänzend.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als diese den Allgemeine Geschäftsbedingungen von SF nicht widersprechen.

 

2. Anmeldung

(1) Mit der Anmeldung, aber spätestens mit der Annahme der Leistungen, erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an.
(2) Die verbindliche Unterrichtsbuchung kann mündlich, telefonisch, per Post, E-Mail, Fax oder online erfolgen. Die Anmeldung verpflichtet zur Bezahlung des gebuchten Kurses. Ein rechtlicher Anspruch auf den Kurs bzw. Kursplatz entsteht jedoch erst nach Eingang der Kursgebühren.
(3) SF ist berechtigt Kurse abzusagen, zusammenzulegen, zu verkürzen oder die Kursgebühr auf die Gebühren für die Mindestanzahl der Teilnehmer zu erhöhen, wenn die Teilnehmerzahl unter die im Angebot angegebene Mindestanzahl sinkt. Wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall des Trainers oder aus anderen schwerwiegenden Gründen, die von SF weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, kann eine Veranstaltung ausfallen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen SF sind ausgeschlossen.
(4) Die Kosten für Kursmaterialien der Teilnehmer übernimmt der Auftraggeber inklusive ggf. eines Lehrerexemplars/Lehrhandbuches. Die Kosten für Unterrichtsräume inklusive aller nötigen technischen Ausstattungen, die gesondert anzumieten sind, übernimmt der Auftraggeber.
(5) Einstufungen der Sprachkenntnisse werden nach Ermessen von SF auf Basis des „Allgemeinen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER) durchgeführt und sind ggf. kostenpflichtig. (Information zum GER finden Sie hier: ec.europa.eu/education/languages/language-learning/doc179_de.htm)
(6) Die Kurstermine werden dem Auftraggeber im Regelfall 14 Tage vorher, im Einzelfall mindestens drei Werktage vor Kursbeginn bekanntgegeben. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung der rechtzeitigen Bekanntgabe der Kurstermine und der Bedingungen im Absatz „Festlegungen, Änderungen, Verlegungen und Ausfall von Kursterminen“ an seine Mitarbeiter bzw. die Kursteilnehmer.
(7) Anreise, Unterbringung sowie Verpflegung des Auftraggebers bzw. der Kursteil-nehmer und ggf. Kosten für eventuell benötigte Visa und/oder Folgekosten für Kursteilnehmer aus dem Ausland sind vom Auftraggeber zu übernehmen und sind nicht in den Kursgebühren enthalten.


3. Unterrichtserteilung


(1) Die Unterrichtsvereinbarung gilt für den vertraglich definierten Zeitraum bzw. den vertraglich festgelegten Umfang. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten, der Unterricht wird immer in Blöcken von mindestens zwei Unterrichtseinheiten erbracht. Intensivkurse umfassen in der Regel mindestens 16 Unterrichtseinheiten über 2 Tage.
(2) Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeiten gehalten. Verschiebungen sind ausschließlich nach den unter „Festlegungen, Änderungen, Verlegungen und Ausfall von Kursterminen“ geregelten Voraussetzungen möglich.
(3) Die Nennung von Dozenten und Unterrichtsinhalten ist lediglich als Planung zu verstehen und daher unverbindlich. Es besteht kein genereller Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft. SF behält sich das Recht vor, z.B. bei Dozentenausfall durch Krankheit oder nicht im Einfluss von SF stehenden Gründen, einen eingesetzten Dozenten vorübergehend oder auf Dauer durch einen anderen zu ersetzen sowie Unterrichtsmaterialien anzupassen. Dies berechtigt den Auftraggeber nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag oder einer Minderung der Rechnungssumme.
(4) SF Zertifikate werden auf Wunsch des Auftraggebers nach mindestens 80% Teilnahme des Einzelnen am gesamten Sprachkurs ausgehändigt. Dieser Anspruch erlischt 12 Monate nach Kursende.

 

4. Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Eingang der verbindlichen Anmeldung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Geht der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Zeit nicht auf dem genannten SF Geschäftskonto ein, erlischt der rechtliche Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung der Kurse bzw. der anderen angebotenen Leistungen. Das Zeitfenster des Kurses kann dann anderen Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Kursgebühren sind im diesem Fall jedoch fällig, da die verbindliche Anmeldung zur Zahlung der Kursgebühren verpflichtet (siehe 2. Anmeldung). Der Auftragnehmer muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass dem Auftraggeber kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(2) Auch für den Fall, dass eine Kostenübernahmeerklärung eines Dritten, z.B. Agentur für Arbeit oder Arbeitgeber vorliegt, haftet der Auftraggeber als Vertragspartner für die pünktliche Zahlung der Kursgebühr.
(3) Sind Teilzahlungen vereinbart, gelten die auf der Rechnung angegebenen Fällig-keitstermine. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die ge-samten Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug erhebt SF Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB).
(4) Vor Zahlung der Kursgebühren hat der Auftraggeber bzw. Teilnehmer keinen An-spruch auf Teilnahme am Unterricht. SF Zeugnisse, Prüfungszeugnisse und andere Kursunterlagen bzw. Leistungen werden dem Auftraggeber bzw. Teilnehmer erst mit vollständiger Bezahlung aller Kursgebühren zur Verfügung gestellt.

 

5. Festlegung, Änderung, Verlegung und Ausfall von Kursterminen

(1) SF ist berechtigt, aus besonderen Gründen Kursstart und Kursende neu festzulegen sowie einzelne Termine zu verschieben.
(2) Die Absage von vereinbarten Kursterminen durch den Auftraggeber ohne Stundenverlust muss bis spätestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn per SMS oder Email erfolgen. Unabhängig von der Kurszeit müssen Kurse am Montag bis Donnerstag 12:00 Uhr der vorangehenden Woche und Kurse am Dienstag bis Freitag 12:00 Uhr der vorangehenden Woche abgesagt werden. Diese abgesagten Stunden müssen innerhalb von vier Wochen bzw. bis spätestens zum Kursende genommen werden, ansonsten verfallen sie. In diesem Fall ist eine Rückerstattung nicht möglich. Für Absagen innerhalb von 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn besteht weder ein Anspruch auf Kostenerstattung noch auf einen Ersatztermin. Vereinbarungen mit Dozenten sind nur dann bindend, wenn sie von SF bestätigt werden. Erscheinen Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, wird der nicht wahrgenommene Unterricht in vollem Umfang berechnet, unabhängig von den Hinderungsgründen.
(3) Die vorangegangenen Konditionen gelten nicht für SF Teacher Training/ Teacher Development Kurse sowie offene Gruppenkurse. Bei Absagen dieser Kurse (Teacher Training/ Teacher Development) oder einzelner Unterrichtstermine (offene Gruppenkurse) durch den Auftraggeber besteht unabhängig von den Hinderungsgründen weder ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr noch ein Anrecht auf einen Platz in künftigen Kursen als Ersatz.
(4) SF behält sich vor, einzelne Kurszeiten und –tage zeitlich und räumlich zu verlegen. Einmalige oder mehrfache Terminänderungen berechtigten den Auftraggeber nicht zu einer außerordentlichen Kündigung, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde für ihn dadurch unzumutbar. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmer wegen Ausfall von Kurszeiten oder Verschiebung von Terminen durch SF ist ausgeschlossen.

 

6. Versetzung und Ausschluss der Teilnehmer

(1) SF behält sich vor, aus pädagogischen Gründen die Versetzung einzelner Kursteilnehmer in andere Gruppen vorzunehmen.
(2) Bei krassem, nachweisbarem Fehlverhalten eines Kursteilnehmers, ist SF berechtigt, diesen vom weiteren Unterricht auszuschließen. Als Beispiel sei hiermit die Teilnahme am Unterricht unter dem Einfluss von Rauschmitteln sowie das Vorliegen massiver Belästigung der Trainer und/oder anderer Teilnehmer genannt. Die Dauer des Ausschlusses liegt im Ermessen von SF und ist dem Auftraggeber unter Angabe der Begründung schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen. Ein vorgenommener Ausschluss hat keine Auswirkungen auf die Leistungspflicht des Auftraggebers. Eine Kürzung und/oder Rückerstattung der Kursgebühr ist insoweit ausgeschlossen.

 

7. Stornierung und Kündigung

(1) Mit Ausnahme der SF Teacher Training/Teacher Development Kurse und der offenen Gruppenkurse kann die vertraglich vereinbarte Leistung durch den Auftraggeber bis spätestens zwei Wochen vor Beginn storniert werden. Die Stornierung erfordert Textform, mündliche Absagen sind nicht gültig.
Für die Fristwahrung gilt das Eingangsdatum bei SF. Die bereits überwiesenen Gebühren werden zurückerstattet abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 40% der vereinbarten Leistung. Bei Nichteinhaltung der Frist wird der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis abzüglich ersparter Aufwendungen in Höhe von 60% der vereinbarten Leistung fällig. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass SF durch die Stornierung ein geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist, werden Verträge auf eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Die Kündigung muss begründet werden.

 

8. Haftung

(1) Die Haftung für Sachschäden wird außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) SF haftet nicht für außergewöhnliche Behinderungen, wie Naturkatastrophen, Verkehrsstauungen, Verkehrsunfälle, widrige Wetterverhältnisse, die u.a. ein rechtzeitiges Erscheinen des Sprachtrainers vor Ort unmöglich machen.
(3) Für Lernerfolge der Teilnehmer und Lehrinhalte der Kurse wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme an SF Kursen garantiert nicht das Bestehen etwaiger Prüfungen.
(4) Für Kursteilnehmer aus dem Ausland, die ein Visum benötigen, haftet SF nicht für etwa entstehende Kosten und/oder Folgekosten für den Fall, dass das Visum nicht erteilt bzw. nicht anerkannt wird.
(5) Für Irrtümer und Druckfehler in Unterrichtsmaterialen übernimmt SF keine Haftung.

 

9. Datenerfassung, Datenschutz, Datensicherung und Speicherung

(1) SF wird alle Texte des Auftraggebers vertraulich behandeln und Still-schweigen über alle Tatsachen bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. SF gewährleistet die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bei der Verwendung und Übermittlung elektronischer Daten.
(2) Der Auftraggeber bzw. der Kursteilnehmer wird alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich kursgebunden verwenden, nicht vervielfältigen und nicht an Dritte weitergeben.
(3) Der Auftraggeber erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten einschließlich kursbezogener Unterlagen, Bild- und Tonaufnahmen für die Veranstaltungs- und Prüfungsdurchführung gespeichert werden. Bildaufnahmen dürfen kursbezogen auf der SF Webseite veröffentlicht werden.
(4) Fotografieren und Bandmitschnitte in den Kursen sind nur nach Rücksprache mit SF zulässig.

 

10. Wirksamkeit

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

11. Sonstiges


(1) Sämtliche vom Vertrag oder von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie mit SF in schriftlicher Form getroffen werden.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Die von SF eingesetzten Lehrkräfte dürfen nicht im eigenen Interesse abgeworben werden. Dies gilt bis 12 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(4) Beide Vertragsparteien vereinbaren Stillschweigen über die Konditionen des jeweiligen geschlossenen Vertrages.
(5) Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

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[1] Offene Gruppenkurse sind Kurse, die regelmäßig und an festen Terminen angeboten werden und für die sich Teilnehmer als Einzelpersonen für eine bestimmte Stundenzahl bzw. einen bestimmten Zeitraum anmelden.